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   LG Berlin, 24.02.2012 - 63 T 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2879
LG Berlin, 24.02.2012 - 63 T 18/12 (https://dejure.org/2012,2879)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.02.2012 - 63 T 18/12 (https://dejure.org/2012,2879)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 63 T 18/12 (https://dejure.org/2012,2879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung des Gläubigers auf Antrag zur Handlungsvornahme und Verurteilung des Schuldners zur Vorauszahlung bei Nichtvornahme der titulierten vertretbaren Handlung (hier: Mängelbeseitigung im Mietverhältnis)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermächtigung zur Handlungsvornahme; Mängelbeseitigung; Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887 Abs. 1; ZPO § 887 Abs. 2
    Ermächtigung des Gläubigers auf Antrag zur Handlungsvornahme und Verurteilung des Schuldners zur Vorauszahlung bei Nichtvornahme der titulierten vertretbaren Handlung (hier: Mängelbeseitigung im Mietverhältnis)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Annahmeverzugseinwand des Vermieters beachtlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einwand des Annahmeverzugs durch Vollstreckungsgegenklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 860
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05

    Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der vorzunehmenden Handlung

    Auszug aus LG Berlin, 24.02.2012 - 63 T 18/12
    Sie sind vom Schuldner nicht im Vollstreckungsverfahren, sondern allein in einem - neuerlichen - Erkenntnisverfahren mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend zu machen (BGH, Beschl. v. 7. April 2005 - I ZB 2/05-, NJW-RR 2006, 202 Tz. 11; KG, Beschl. v. 9. Februar 2011 - 19 W 34/10 - Tz. 11, [...]).
  • KG, 09.02.2011 - 19 W 34/10

    Zwangsvollstreckung: Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur Erteilung einer

    Auszug aus LG Berlin, 24.02.2012 - 63 T 18/12
    Sie sind vom Schuldner nicht im Vollstreckungsverfahren, sondern allein in einem - neuerlichen - Erkenntnisverfahren mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend zu machen (BGH, Beschl. v. 7. April 2005 - I ZB 2/05-, NJW-RR 2006, 202 Tz. 11; KG, Beschl. v. 9. Februar 2011 - 19 W 34/10 - Tz. 11, [...]).
  • LG Berlin, 09.10.2015 - 65 T 180/15

    Zwangsvollstreckung einer Vermieterpflicht zur Mängelbeseitigung: Ausschluss

    Soweit die angefochtene Entscheidung sich auf eine Kopie des in Bezug genommenen Einzelrichterbeschlusses der ZK 63 des Landgerichts Berlin vom 24. Februar 2012 beschränkt (63 T 18/12, in: Grundeigentum 2012, 1170, zitiert nach juris), bleibt mangels Begründung offen, woraus der aufgestellte Grundsatz der Unbeachtlichkeit anderer materieller Einwendungen als dem des Einwandes der Erfüllung abgeleitet wird.
  • OLG Rostock, 03.11.2020 - 3 W 63/20

    Streitwert einer Vollstreckungsermächtigung zur Ersatzvornahme

    Dieses Erzwingungsinteresse richtet sich in der Regel nach der Hauptsache und ist unter den Besonderheiten des Einzelfalles zu bestimmen (OLG München, Beschl. v. 07.02.2018, 13 W 101/18, JurBüro 2018, 247; KG, Beschl. v. 09.02.2011, 19 W 34/10, zit. n. juris; OLG Rostock, Beschl. v. 25.11.2008, 1 W 51/08, JurBüro 2009, 162; OLG Rostock, Beschl. v. 26.09.2008, 1 W 82/08, JurBüro 2009, 105; LG Berlin, Beschl. v. 24.02.2012, 63 T 18/12, WuM 2012, 213).
  • LG Essen, 19.10.2022 - 7 T 219/22

    Mängelbeseitigung wegen Annahmeverzug nicht möglich!

    § 767 ZPO geltend zu machen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 24. Februar 2012 — 63 T 18/12 —; Musielak/Voit/Lackmann, 19. Aufl. 2022, ZPO § 887; KG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2011 — 19 W 34/10).
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